Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Reichhart GmbH
Unternehmensangaben:
Reichhart GmbH
Lausitzstraße 5
85368 Moosburg
Telefon: 08761 - 721 80 80
E-Mail: info@reichhart-klimasysteme.de
1. Allgemeine Regelungen
1.1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Reichhart GmbH (Reichhart Klimasysteme) (nachfolgend „Auftragnehmer") und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber")
- Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).
- Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
- Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.
1.2 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber hat die Pflicht, für angemessene Arbeitsbedingungen und die Sicherheit am Ort der Reparatur bzw. der Montage zu sorgen.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, sicherzustellen, dass der Zugang zum Montageort frei und ohne Hindernisse möglich ist.
- Falls notwendige Vorarbeiten durch andere Gewerke erforderlich sind, ist der Auftraggeber dafür verantwortlich, dass diese rechtzeitig und fachgerecht abgeschlossen sind.
1.3 Zahlungsbedingungen
- Die Zahlung erfolgt gemäß den auf der Rechnung angegebenen Bedingungen.
- Akzeptierte Zahlungsmethoden:
- Überweisung
- Lastschrift (mit unterschriebenem Lastschriftmandat)
- Barzahlung
- Bei verspäteter Zahlung werden gesetzliche Verzugszinsen berechnet.
- Die Abrechnung von Arbeitszeit erfolgt nach den jeweils gültigen Stundensätzen der Reichhart GmbH.
- Fahrtkosten werden nach den jeweils gültigen Preisen der Reichhart GmbH berechnet.
- Verbraucher geraten spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung in Verzug (§ 286 Abs. 3 BGB). Für Unternehmer gelten die gesetzlichen Verzugsvorschriften.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei bestimmten Projekten oder bei einem Gesamtauftragswert über 15.000 € (inkl. USt.) eine gesonderte Anzahlungsrechnung über bis zu 50 % der Auftragssumme zu stellen.
Die Anzahlung wird nicht automatisch fällig, sondern erst mit Zugang dieser Anzahlungsrechnung. - Eine Anzahlung kann auch dann verlangt werden, wenn diese nicht ausdrücklich im Angebot vermerkt ist, insbesondere bei vorzeitigem Materialabruf oder Sonderbestellungen.
- Der Auftragnehmer behält sich vor, die Ausführung der Lieferung oder Montage erst nach vollständigem Zahlungseingang der Anzahlung durchzuführen.
1.4 Haftung und Haftungsausschluss für Schäden durch Dritte
- Die Haftung des Auftragnehmers wird so weit wie gesetzlich zulässig beschränkt und ausgeschlossen, insbesondere für indirekte Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn.
- Falls nach der Montage des Auftragnehmers Dritte (z. B. Elektriker oder andere Handwerker) an der Klimaanlage oder an den Anschlüssen arbeiten und Schäden verursachen, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
- Eventuelle Reparaturen oder Nachbesserungen, die aus Schäden durch Dritte resultieren, werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
1.5 Sachgemäße Nutzung der Klimaanlagen
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Klimaanlage gemäß den Herstellerangaben und den Empfehlungen des Auftragnehmers zu nutzen.
- Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung oder unterlassene Wartung entstehen, fallen nicht unter die Gewährleistung und werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
1.6 Eigentumsvorbehalt
- Die gelieferten Geräte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Reichhart GmbH.
- Falls der Kunde in Zahlungsverzug gerät, ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Geräte herauszuverlangen.
1.7 Höhere Gewalt (Force Majeure)
Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen oder Nichterfüllung von Leistungen, wenn diese durch höhere Gewalt verursacht werden. Dazu zählen insbesondere:
- Naturkatastrophen (z. B. Hochwasser, Sturm, Feuer)
- Streiks, Lieferengpässe und sonstige Betriebsstörungen
- Epidemien/Pandemien
- Gesetzliche oder behördliche Maßnahmen
1.8 Terminabsagen durch den Auftragnehmer
- Im Falle von Terminabsagen oder -verschiebungen durch den Auftragnehmer, etwa aufgrund von Krankheit, kurzfristiger Personalausfälle oder ungünstiger Witterungsbedingungen (z. B. bei Dachmontagen), hat der Auftraggeber keinerlei Anspruch auf Schadenersatz.
- Der Auftragnehmer übernimmt in diesen Fällen weder Ausfallkosten noch Vertragsstrafen, es sei denn, ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten liegt vor.
- Die Beweislast für ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten liegt beim Auftraggeber.
1.9 Datenschutz
- Personenbezogene Daten werden gemäß der Datenschutzerklärung auf der Unternehmenswebsite verarbeitet.
- Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Erfüllung des Vertrages erforderlich (z. B. Bestellung bei Lieferanten).
1.10 Gerichtsstand und Vertragssprache
- Für Streitigkeiten aus diesen AGB gilt der Gerichtsstand am Sitz der Reichhart GmbH.
- Die Vertragssprache ist Deutsch.
1.11 Salvatorische Klausel
1. Falls eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist oder wird, bleibt der Rest der AGB weiterhin gültig.
2. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine rechtlich zulässige Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
2. Kauf von Klimageräten mit Montage
2.1 Vertragsabschluss
- Der Auftragnehmer erstellt dem Auftraggeber ein schriftliches Angebot. Dieses ist in der Regel, wenn nicht anders angeben, vier Wochen gültig.
- Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot innerhalb der Gültigkeitsfrist unterschrieben zurücksendet. Danach erhält er eine Auftragsbestätigung.
- Eine verbindliche Zusage für einen Montagetermin erfolgt nicht. Nach der Auftragsbestätigung wird der Auftrag intern eingeplant, und der Auftraggeber wird zur Terminvereinbarung kontaktiert.
2.2 Lieferung und Montage
- Der Auftragnehmer plant Aufträge so ein, dass die benötigten Geräte vor der Montage bereits im Lager vorrätig sind.
- Die Geräte werden auf Kommission bestellt. Sobald die Auftragsbestätigung versendet wird, erfolgt die Gerätebestellung beim Hersteller.
- Falls der Auftraggeber den Montagetermin kurzfristig absagt oder nicht anwesend ist, behält sich der Auftragnehmer vor, Ausfallkosten und Fahrtkosten in Rechnung zu stellen. Als Ausfallkosten wird der Montagepreis angesetzt, der an diesem Tag regulär hätte in Rechnung gestellt werden können.
- Falls während der Montage zusätzliche Materialien oder Arbeiten erforderlich sind (z. B. Kernlochbohrung, zusätzliche Leitungen), werden diese nach Möglichkeit vorher mit dem Auftraggeber abgestimmt. Falls eine vorherige Abstimmung nicht möglich ist, werden die Arbeiten auch ohne vorherige Zustimmung des Auftraggebers ausgeführt und berechnet.
2.3 Abstimmung mit anderen Gewerken und Bauzeitenplan
- Bei komplexeren Baustellen kann es erforderlich sein, dass eine Abstimmung mit dem Architekten oder Ingenieur des Auftraggebers sowie mit anderen Gewerken notwendig ist.
- In der Regel gibt es hierfür einen Bauzeitenplan, aus dem ersichtlich ist, wann der Auftragnehmer seine Arbeiten ausführen kann und wann vorherige Gewerke ihre Arbeiten abgeschlossen haben müssen.
- Falls es zu Verzögerungen durch andere Gewerke kommt, sodass der Auftragnehmer nicht wie geplant arbeiten kann, behält sich der Auftragnehmer vor, Ausfallkosten in Rechnung zu stellen. Diese setzen sich zusammen aus:
- Fahrtkosten für An- und Abfahrt.
- Arbeitszeit der Monteure, die aufgrund der Verzögerung nicht produktiv eingesetzt werden kann. Die Berechnung erfolgt basierend auf dem vereinbarten Stundensatz, alternativ auf Basis der jeweils gültigen Stundensätzen der Reichhart GmbH.
- Materialkosten, falls bereits vor Ort vorbereitetes oder geliefertes Material aufgrund der Verzögerung nicht verbaut werden kann und eine Zwischenlagerung oder erneute Anlieferung erforderlich ist.
2.4 Gewährleistung
- Die gesetzliche Gewährleistung beträgt 2 Jahre. Zusätzlich gewähren die Hersteller freiwillige Garantien, die wir an unsere Kunden weitergeben:
- Daikin-Geräte: 5 Jahre Garantie
- Toshiba-Geräte: 2 Jahre Garantie (verlängerbar auf 5 Jahre mit Wartungsvertrag gegen Aufpreis). Voraussetzung für die verlängerte Garantie ist ein ununterbrochener Wartungsvertrag, der während der gesamten Garantiezeit besteht und durch die Reichhart GmbH ausgeführt wird. Wird der Wartungsvertrag innerhalb der verlängerten Garantiezeit vom Auftraggeber gekündigt oder werden vereinbarte Wartungen nicht durchgeführt, erlischt die verlängerte Garantie. Eine Rückerstattung der Kosten für die Garantieverlängerung ist ausgeschlossen.
- Kondensatpumpen: 2 Jahre Garantie
- Die Hersteller setzen für die erweiterte Garantie eine regelmäßige Wartung durch einen Fachbetrieb wie Reichhart GmbH voraus.
2.5 Abnahme durch den Auftraggeber
- Die Abnahme der erbrachten Leistung erfolgt durch Unterschrift des Auftraggebers auf dem Regiebericht. Dies kann z. B. durch eine elektronische Signatur auf einem mobilen Endgerät oder per E-Mail-Bestätigung erfolgen.
- Falls der Auftraggeber die Abnahme ohne berechtigten Grund verweigert und die Leisung mangelfrei ist, gilt die Leistung nach 7 Tagen automatisch als abgenommen. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb dieser Frist schriftlich gemeldet werden. Versteckte Mängel müssen unverzüglich nach Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von 6 Monaten nach Abnahme, schriftlich gemeldet werden.
2.6 Rücktritt oder Stornierung durch den Auftraggeber
Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Auftraggeber nach erfolgter Auftragsbestätigung ist grundsätzlich ausgeschlossen. Davon unberührt bleibt ein gesetzliches Widerrufsrecht, sofern der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist. Erfolgt dennoch eine Stornierung, kann der Auftragnehmer eine angemessene Stornopauschale verlangen.
2.7 Genehmigungen und bauseitige Voraussetzungen
- Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Einholung aller erforderlichen Genehmigungen, insbesondere bei Eigentümergemeinschaften, denkmalgeschützten Gebäuden oder baurechtlich relevanten Veränderungen.
- Der Auftragnehmer weist den Auftraggeber ggf. auf erkennbare Anforderungen hin, übernimmt jedoch keine Verantwortung für das Vorliegen der Genehmigungen.
2.8 Gefahrübergang bei Lieferung auf Baustellen / Fremdbeschädigung
- Erfolgt die Lieferung der Geräte nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber zur Baustelle oder an einen nicht durch den Auftragnehmer überwachten Ort, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Beschädigung der Ware mit dem Abladen der Geräte auf den Auftraggeber über.
- Der Auftraggeber ist in diesem Fall verpflichtet, für eine sachgerechte Lagerung und den Schutz der gelieferten Ware zu sorgen.
- Für Schäden, die nach der Ablieferung durch Dritte oder durch unsachgemäße Lagerung auf der Baustelle entstehen, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
3. Servicearbeiten (Reparaturen)
3.1 Vertragsabschluss und Leistungsumfang
- Der Auftraggeber kontaktiert den Auftragnehmer zur Terminvereinbarung für eine Fehleranalyse oder Reparatur. Mit der Terminbestätigung durch den Auftragnehmer kommt der Vertrag zustande.
- Falls der Schaden unter Gewährleistung oder Garantie fällt, wird er entsprechend abgewickelt.
- Falls der Schaden durch fehlerhaftes Verhalten des Auftraggebers entstanden ist oder nicht unter die Gewährleistung fällt, werden dem Auftraggeber die Arbeitszeit, Fahrtkosten (An- und Abfahrt) und gegebenenfalls benötigtes Material (z. B. Kondensatpumpen) in Rechnung gestellt.
- Falls der Auftraggeber zum vereinbarten Servicetermin nicht anwesend ist oder den Termin kurzfristig absagt (weniger als 24 Stunden vorher), behält sich der Auftragnehmer vor, Fahrtkosten und Ausfallkosten in Rechnung zu stellen. Als Ausfallkosten wird der Preis angesetzt, der an diesem Tag regulär hätte in Rechnung gestellt werden können.
3.2 Haftungsausschluss bei Service an Altgeräten
Reichhart GmbH führt auch Servicearbeiten an Altgeräten durch, die nicht immer von Reichhart GmbH stammen. Für diese Geräte besteht grundsätzlich keine Gewährleistung oder Garantie mehr, weder seitens des Herstellers noch durch Reichhart GmbH.
Falls während des Serviceeinsatzes aufgrund des Alters des Geräts zusätzliche Schäden entstehen (z. B. sprödes Plastik bricht), übernimmt Reichhart GmbH keine Haftung, sofern der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch einen Mitarbeiter verursacht wurde.
4. Wartungsarbeiten
4.1 Vertragsabschluss und Laufzeit
- Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber einen Wartungsvertrag aus, der eine Gültigkeit von vier Wochen hat.
- Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber den unterschriebenen Vertrag zurücksendet.
- Wartungsverträge haben eine Laufzeit von einem Jahr und verlängern sich automatisch, wenn sie nicht gekündigt werden.
- Die Kündigungsfrist ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag.
4.2 Durchführung
- Der Auftragnehmer geht proaktiv jedes Jahr auf den Auftraggeber zu, der einen Wartungsvertrag abgeschlossen hat, um einen Termin für die Wartung zu vereinbaren.
- Falls der Auftraggeber den Wartungstermin kurzfristig absagt oder nicht anwesend ist, behält sich der Auftragnehmer vor, Ausfallkosten und Fahrtkosten in Rechnung zu stellen. Als Ausfallkosten wird der Preis angesetzt, der an diesem Tag regulär hätte in Rechnung gestellt werden können.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Durchführung der Wartung zu den vereinbarten Intervallen zu ermöglichen. Er stellt sicher, dass die Wartung innerhalb des vorgesehenen Zeitraums durch die Reichhart GmbH erfolgen kann. Dies ist insbesondere bei Verträgen mit (verlängerter) Herstellergarantie relevant, da die Garantie nur bei nachweislich regelmäßiger Wartung durch einen Fachbetrieb wie Reichhart GmbH besteht.
5. Widerrufsrecht für Privatkunden
5.1 Widerrufsrecht
Falls der Auftraggeber ein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist und der Vertrag im Fernabsatz (z. B. per E-Mail) abgeschlossen wurde, hat er das Recht, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
Unternehmerkunden wird kein freiwilliges Widerrufsrecht gewährt.
5.2 Widerrufsbelehrung (Anhang zur AGB)
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbraucher haben das Recht, diesen Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
Widerrufsfrist
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Ausübung des Widerrufsrechts
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Reichhart GmbH, Lausitzstraße 5, 85368 Moosburg, E-Mail: info@reichhart-klimasysteme.de, Telefon: 08761 - 721 80 80) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein per Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Sie können dafür das nachstehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wenn Sie verlangt haben, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Muster-Widerrufsformular
(Falls Sie den Vertrag widerrufen möchten, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An:
Reichhart GmbH
Lausitzstraße 5
85368 Moosburg
E-Mail: info@reichhart-klimasysteme.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren / die Erbringung der folgenden Dienstleistungen:
- Bestellt am: __ / Erhalten am: __
- Name des Verbrauchers: __
- Anschrift des Verbrauchers: __
- Datum: __
- Unterschrift des Verbrauchers (nur bei Mitteilung auf Papier): __
Hinweis zum Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen haben, nachdem der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass wir mit der Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, und er gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass sein Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung erlischt (§ 356 Abs. 4 BGB).
Stand: 20. Mai 2025
Version 1.1
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Sie möchten sich nicht durch unsere AGB lesen? Kein Problem – hier finden Sie die wichtigsten Informationen kurz und verständlich zusammengefasst. Für alle, die es gern auf den Punkt gebracht haben.
Unsere Rechnungen sind - wenn nicht anders angegeben - ohne Abzug innerhalb von 7 Kalendertagen ab Rechnungsdatum fällig. Verbraucher geraten gemäß § 286 Abs. 3 BGB automatisch nach Ablauf dieser Frist in Verzug, ohne dass eine gesonderte Mahnung nötig ist. Im Verzugsfall berechnen wir die gesetzlichen Verzugszinsen.
Bei kurzfristiger Absage (weniger als 24 Stunden) oder Nichtanwesenheit beim Termin, behalten wir uns vor Fahrtkosten und Ausfallkosten zu berechnen. Als Ausfallkosten gilt der Betrag, der an diesem Tag regulär hätte in Rechnung gestellt werden können (§ 2.2 und § 3.1).
Auf jede bei uns gekaufte und montierte Klimaanlage erhalten Sie die gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren. Darüber hinaus gewähren einige Hersteller freiwillige Garantien, die über diesen Zeitraum hinausgehen: Zum Beispiel bietet Daikin eine Garantie von fünf Jahren. Bei Toshiba erhalten Sie zunächst zwei Jahre Garantie, die jedoch auf fünf Jahre kostenpflichtig verlängert werden kann – sofern Sie einen Wartungsvertrag mit uns abschließen und diesen über die gesamte Garantiezeit aufrechterhalten. Das bedeutet, dass die Wartung regelmäßig durch uns durchgeführt werden muss. Sollte der Wartungsvertrag innerhalb der Garantiezeit gekündigt werden oder Sie uns keine Wartung ermöglichen, erlischt die verlängerte Garantie. Bereits gezahlte Beträge für die Garantieverlängerung werden in diesem Fall nicht zurückerstattet.
Nein, wir machen keine festen Terminzusagen bei Auftragserteilung. Sobald Sie die Auftragsbestätigung erhalten, nehmen wir Kontakt zur Terminvereinbarung mit Ihnen auf. Die Einteilung erfolgt intern, abhängig von Materialverfügbarkeit und Kapazität.
Ja – Sie müssen sicherstellen, dass wir die Wartung regelmäßig und im vereinbarten Zeitraum durchführen können. Nur dann bleibt z. B. bei Toshiba die verlängerte Garantie erhalten.
Sie sind als Auftraggeber dafür verantwortlich, dass alle erforderlichen Genehmigungen (z. B. von Eigentümergemeinschaften oder Behörden) rechtzeitig vorliegen (§ 2.7). Wenn andere Gewerke Schäden verursachen (z. B. durch unsachgemäße Arbeit), übernehmen wir dafür keine Haftung (§ 1.4).
Wir reparieren auch Altgeräte, übernehmen aber keine Garantie oder Haftung für mögliche Folgeschäden, die sich durch das Alter oder Materialermüdung ergeben. Eine Ausnahme gilt bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten durch uns (§ 3.2).